Unbedingt zu beachten
Die am 5. September geltenden Corona-Regelungen sind zwingend einzuhalten.
Dies gilt insbesondere für die bekannten AHA – Regeln. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Bestimmungen an seinem Stand selbst verantwortlich.
Sollte jemand an seinem Stand Lebensmittel oder Getränke anbieten ist er selbst für eventuell erforderliche Genehmigungen und steuerliche Angelegenheiten verantwortlich.
Selbstgemachte Kleinigkeiten sind sicherlich unproblematisch.
Für alkoholische Getränke braucht man in jedem Fall eine Schankgenehmigung. Ansprechpartner ist in diesem Fall das Ordnungsamt der Stadt Bornheim.
In diesem Jahr ist es besonders wichtig, die einschlägigen Hygienevorschriften zu beachten.
Besonders wichtig dabei:
- Wer selbst krank ist, bleibt weg von Lebensmitteln
- Kein Kontakt der Besucher mit den Lebensmitteln
- Auf Mundschutz achten
Wir haben uns überlegt, dass es – trotz des Themas Kunststoffmüll – Sinn macht, die Stände mit Luftballons zu kennzeichnen. Damit jetzt nicht jeder ein Paket Luftballons kaufen muss, habe ich diese zentral besorgt. Es gibt wieder die bekannten orangen und roten Exemplare (3 Stück pro Stand). Verboten sind ab dem 3. Juli 2021 übrigens nur Luftballonstäbe, die haben wir aber schon beim letzten Mal nicht genutzt.
Natürlich steht es jedem frei seinen Stand auch kreativer zu kennzeichnen. Wer mag, kann die Luftballons am Donnerstag, den 2. September ab 15.00 Uhr bei uns abholen. Wer nicht mobil ist oder an dem Donnerstag nicht kann, meldet sich bitte.